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1. Abhohlen und Rückgabe des Materials bei Direktvermietung

Der Abhol- und Rückgabetermin werden mit der entsprechenden Kontaktperson vereinbart. Der Mietvertrag erlischt erst, wenn alle Mietgegenstände wieder im Besitz des Vermieters sind. Die im Mietvertrag festgesetzte Mietzeit darf nicht überschritten werden.

2. Funktionsprüfung des Mietmaterials bei Direktvermietung

Die Mietware wird durch uns nach der Rücknahme getestet. Sollten irgendwelche Mängel, die durch den Mieter entstanden sind, feststellen, werden wir dem Mieter die entstandenen Kosten für die Reparatur inkl. Materialbeschaffung und den dadurch entstandenen Mietausfall des Gerätes für den nächsten Kunden, berechnen. Der Mieter hat das Recht, sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von PAnik.

4. Haftung

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen. Er übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs und haftet im vollen Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter und Drittpersonen). Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. PAnik haftet nicht für Schäden und Störungen, welche durch die Mietgeräte verursacht werden; dazu zählt auch die Überschreitung der zulässigen Lautstärke (Maximalschalldruckpegel).

5. Bezahlung der Mietgebühren

Die Miete muss bei Mietbeginn des Materials bar bezahlt werden. In speziellen Fällen kann ein Depot verlangt werden.

6. Versicherung

Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl und Elementarschäden ist Sache des Mieters.

7. Bewilligungen

Das einholen aller notwendigen Bewilligungen und Abgaben wie SUISA, Bewilligungsgebühren, Steuern usw. ist Sache des Mieters.

8. Sicherheitsvorschriften

Der Vermieter lehnt bei Personen- bzw. Sachschäden jegliche Haftung ab. Die Mietgegenstände müssen über einen Fehlstromschutzschalter (FI) betrieben werden. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal installiert und bedient werden. Der Mieter ist über die Werkangaben (z.B. Belastbarkeit einer Traverse) informiert.

9. Rücktritt

Annulliert der Mieter seine Reservation, betragen die Annullierungskosten:

- bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietbetrages
- bis 10 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietbetrages
- bis 05 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietbetrages
- bis 02 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietbetrages

10. Eigentumsvorbehalt

Die Mietobjekte bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter weder veräussert, verpfändet noch missbräuchlich verwendet werden. Auch für eine allfällige Untermiete wird die Zustimmung des Vermieters verlangt. Der Mieter erklärt sich durch seine Unterschrift mit den allgemeinen Mietbedingungen von PAnik vollumfänglich einverstanden. Ergänzende Bestimmungen sind dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 253 – 274) zu entnehmen.

CH-8415 Berg am Irchel, 01. Januar 2010




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